Förderungen für Alarmanlagen
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Wir unterstützten Sie bei der Abwicklung!
Voraussetzungen zur Genehmigung von Förderungen im Bereich der Sicherheitstechnik:
- Erfüllung der VSö- oder VDS- Richtlinien bzw. EN 50 130, EN 50 131
- Videoüberwachungsanlagen nur gemeinsam mit Alarmanlagen
- Das zu fördernde Objekt muss in dem Fördergebiet liegen.
- Ordentlicher Wohnsitz am Objektstandort (Eigentümer oder Mieter)
- Gemeindeförderung meist gekoppelt an Landesförderung
| Förderstelle | Gültig für Produkte | Zuschuss | Max. € | Gültig ab/bis | Info | Antrag | Link |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Land Niederösterreich | Alarmanlage und Videoüberwachung | nur mehr Darlehen im Zuge Neubau und Sanierung | Sicheres Wohnen | ||||
| 30% | 1.000 | ||||||
| Land Burgenland | Alarmanlagen | 30% | 1.000 | Wohnbauförderung / Alarmanlagen | |||




